Dürfen wir Sie beraten?
Norbert Kytka
KontaktReisemanagement
Seit 01.01.2018 müssen Verpflegungsmehraufwände für jeden Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen werden (BMF-Schreiben, 2014). Kommen die Unternehmen dieser Anforderung der Finanzbehörden nicht nach, drohen Strafen und Nachzahlungen. Viele Unternehmen sind dazu heute nicht in der Lage, weil ihre Prozesse rund um das Reisemanagement noch abseits der Personalsysteme durchgeführt werden. Medienbrüche, nicht dokumentierte Auszahlungen und fehlende Prozesse führen zu Ineffizienz und Frust.
Klassisch umfasst das Reisemanagement die Bereiche
Der Reiseantrag umfasst den Freigabeprozess vor Antritt der Reise. Die Reiseplanung bietet Zugriff auf Buchungsservices für Flug, Hotel, Mietwagen und Bahn. In ihr werden unternehmensinterne Richtlinien berücksichtigt. Die Reisekostenabrechnung – die Erfassung der Reisefakten – schließt den Prozess ab und bildet das Bindeglied zwischen der Reise, dem Controlling, der Finanzbuchhaltung und der Lohn-/Gehaltsabrechnung.
Spielen alle diese Prozesse auf einer integrierten Plattform zusammen, sparen Sie Kosten und Zeit bei Ihren Sachbearbeitern und Ihren reisenden Mitarbeitern.
Mit dem SAP Reisemanagement können Sie die kompletten betriebswirtschaftlichen Geschäftsvorgänge einer Reise vom Reiseantrag und der Reiseplanung über die Reisekostenabrechnung bis hin zur Weitergabe der Reisekosten an andere betriebliche Funktionsbereiche sicher und effizient durchführen. Eine Einbindung in bestehende Portallandschaften auf Basis von SAP ESS ist ebenso möglich.
Ihre Mehrwerte:
Wir unterstützen Sie bei der Konzeptionierung Ihres Prozesses, der Implementierung im System und der Durchführung der Abrechnung.
Vereinbaren Sie noch heute hier einen Termin mit uns und wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Schwachstellen und Potenziale in Ihrem aktuellen Vorgehen!
Weg von Papierformularen und Excel-Listen! Durch die Digitalisierung Ihres Reisekostenprozesses sparen Sie Zeit und Geld:
Die Abrechnung erfolgt korrekt und Verpflegungsmehraufwände werden gemäß der gesetzlichen Vorschrift auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Damit vermeiden Sie Strafzahlungen und Nachforderungen.
Transparenz bei der Auszahlung und in den Prozessen für Sachbearbeiter und Mitarbeiter. So entstehen weniger Rückfragen und Nachbesserungen.
Durch moderne Oberflächen erfahren unsere Lösungen hohe Akzeptanz.
Die reisenden Mitarbeiter werden nahtlos in den Prozess integriert.