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Ist Ihr SAP bereit für Kurzarbeit? Wir sorgen dafür, dass es das ist.

Noch ist unklar, welche Auswirkungen der Corona-Effekt letztendlich auf das Geschäft vieler Unternehmen haben wird. Aber erfahrene Personalexperten wissen, dass es fahrlässig wäre, sich aktuell nicht mit dem Thema Kurzarbeit zu beschäftigen. Dies im SAP-System abzubilden ist komplex, aber die Umstellung geht rasch vonstatten.

Plattling, den 12. März 2020

Kurzarbeit SAP HCM Umsetzung

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist ein hervorragendes Instrument, damit Unternehmen auch in schweren Zeiten Verantwortung übernehmen, Mitarbeiter weiter beschäftigen und Kompetenzen im Haus halten können. So können sie die Corona-Folgen für Unternehmen und Mitarbeiter abmindern.

Eine Frage müssen sich aber Personalprofis aktuell stellen: Ist ihr SAP auf das Thema KUG vorbereitet? Aktuell erreichen uns viele Anfrage zu diesem Thema Kurzarbeit. SAP HCM auf dieses Thema vorzubereiten ist grundsätzlich kein Problem. Das ist die gute Nachricht.

Aber: Dafür ist es nicht nur notwendig, die Komponente Kurzarbeit zu aktivieren. Lohnarten zu ​Soll- und Ist-Entgelt müssen geschlüsselt und Regeln zur Berechnung variabler Bezüge abgebildet werden. In der Zeitwirtschaft müssen Vertretungen und Abwesenheiten definiert werden – je nach dem, ob Ihre Mitarbeiter stundenweise oder ganze Tage pausieren.

SAP und Kurzarbeit: Mit Hilfe von Experten geht die Umstellung schnell         

Kurzarbeit? SAP ist auf diese Anforderung grundsätzlich vorbereitet. Die Umsetzung ist nicht unkomplex – aber mit dem richtigen Know-how auch kurzfristig zu schaffen. Die T.CON hat die Expertise, um die SAP-Systeme unsere Kunden zuverlässig und schnell „KUG-ready“ aufzustellen.  

Die Projekte sind in der Regel von kurzer Dauer. Vielfach sind keine zwei Wochen nötig, um das HCM auf das Kurzarbeitergeld vorzubereiten. So sind Unternehmen gerüstet für den Fall der Fälle und können schnell reagieren.

Mit der richtigen Vorbereitung können Sie jetzt die Weichen stellen – für die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und für Ihre Mitarbeiter. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Thema KUG in SAP haben oder wir Sie bei irgendeinem anderen Sachverhalt unterstützen können.

Aktuell auch gut zu wissen: Um den Auswirkungen des Corona-Effekts entgegen zu wirken hat die Bundesregierung aktuell den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert.

Konkret sieht das neue Gesetz folgende Maßnahmen vor:

  • Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.  
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

 


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