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Nachhaltigkeit

Die EU-Taxonomieverordnung: Verpflichtend seit 01.01.2024

Die EU-Taxonomieverordnung ist eine wichtige gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, nachhaltige Investitionen zu fördern und Greenwashing zu verhindern. Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sind meist weniger gut aufgestellt, was die Umsetzung dieser Verordnung angeht, denn oft fehlen die Daten.

Plattling, den 22. August 2024

Wichtige Informationen und Vorbereitungsmaßnahmen 

  1. Verständnis der Taxonomie: Die EU-Taxonomie definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen sollten prüfen, inwiefern ihre Geschäftsaktivitäten diesen Kriterien entsprechen. 

  1. Datenbeschaffung: Unternehmen müssen relevante Daten aus ihren Handlungsfeldern und der Wesentlichkeitsanalyse sammeln. Dies umfasst Informationen darüber, wie ihre Aktivitäten zu den Umweltzielen der EU beitragen, einschließlich Aspekte wie Emissionsreduktion, nachhaltige Nutzung von Wasser und Schutz der Biodiversität. 

  1. Pflichtstartdatum für KMU: Ab dem 1. Januar 2024 sind auch kleine und mittlere Unternehmen verpflichtet, entsprechende Daten offenzulegen und ihre Compliance nach den Kriterien der Taxonomie zu berichten.  

 

Die sechs Umweltziele der Taxonomieverordnung

  • Klimaschutz 
  • Anpassung an den Klimawandel 
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen 
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft 
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 
  • Schutz sowie Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme 

Wichtig dabei ist, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, zu allen sechs Umweltzielen der EU-Taxonomieverordnung beizutragen. Stattdessen müssen sie nachweisen, dass ihre Aktivitäten mindestens zwei dieser Ziele positiv unterstützen. Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen, sich auf die Bereiche zu konzentrieren, die am besten zu ihrer spezifischen Geschäftstätigkeit und ihren strategischen Zielen passen. Dadurch können sie effektiver Ressourcen einsetzen und gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, ohne übermäßig belastet zu werden. 

Die Rolle der deutschen Kontrollbehörde und Sanktionen

  • Deutsche Kontrollbehörde: In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dafür zuständig, die Einhaltung der EU-Taxonomieverordnung zu überwachen. 

  • Sanktionen: Bei Nichteinhaltung der Verordnung können Unternehmen mit erheblichen Sanktionen rechnen. Diese können Bußgelder, öffentliche Bekanntmachungen von Verstößen und im schlimmsten Fall sogar Lizenzentzüge umfassen. Es ist daher entscheidend, dass Unternehmen die Anforderungen ernst nehmen und entsprechend handeln. 

 

Fazit 

Die Einhaltung der EU-Taxonomieverordnung stellt eine signifikante Herausforderung dar, bietet aber auch eine Chance, Nachhaltigkeit in den Kerngeschäftsstrategien zu verankern. Unternehmen sollten nicht nur aus regulatorischer Notwendigkeit, sondern auch als Teil ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und zur Verbesserung ihrer Marktstellung aktiv werden. Durch eine frühzeitige Vorbereitung und fortlaufende Überwachung der Compliance können Firmen nicht nur Sanktionen vermeiden, sondern auch ihre Glaubwürdigkeit und Attraktivität für Investoren steigern. 

 

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie unsere Experten Christian Jung und Michael Summer für ein persönliches Gespräch.  


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