Dürfen wir Sie beraten?
Norbert Kytka
KontaktWer bereits freiwillig auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex berichtet, ist gut vorbereitet auf die kommenden Anforderungen und Neuerungen.
In der CSRD ist festgelegt, welche Unternehmen berichten müssen. Auch gibt es detaillierte Vorgaben in Form von Berichtsstandards, die bei der Auflistung der unternehmenseigenen Zahlen und Informationen helfen. Für viele Unternehmen wird hier die Hauptaufgabe werden, diese Zahlen und Daten intern aufzubereiten und in die Berichte zu bringen.
Ab 01.01.2025 gelten die Regelungen für alle großen Unternehmen. Als groß gelten Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen:
Die Berichtspflicht soll dazu beitragen, mehr Transparenz und eine nachhaltige Unternehmensführung zu schaffen. Sie dient dazu, eigene Handlungsfelder zu identifizieren. Außerdem ist sie ein Kommunikationsinstrument, das wichtige Stakeholder über relevante außerfinanzielle Aspekte informiert.
Als Teil der Geschäftsberichtserstattung wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht prüfpflichtig. Die Prüfung kann durch den Abschlussprüfer oder einen anderen Wirtschaftsprüfer erfolgen.
In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Überwachung der Einhaltung der CSR-Berichtspflichten verantwortlich. Diese Behörde prüft, ob die Unternehmen ihre Berichtspflichten erfüllen, und kann Untersuchungen einleiten, wenn Verdacht auf Verstöße besteht. Das BfJ hat auch die Befugnis, Sanktionen zu verhängen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen.
Die Nichteinhaltung der Berichtspflichten kann zu Sanktionen führen. In Deutschland sind die Sanktionen vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt. Unternehmen, die den Anforderungen nicht nachkommen, können mit einem Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 5 % ihres gesamten weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes und der wirtschaftlichen Kapazität des Unternehmens ab.
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