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Nachhaltigkeit

Neue gesetzliche Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft

Die Kreislaufwirtschaft in Deutschland wird durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt, das darauf abzielt, natürliche Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Abfallbewirtschaftung sicherzustellen.

Plattling, den 02. April 2025

Eine bedeutende Neuerung ist die seit dem 1. Januar 2025 geltende Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diese Änderung verpflichtet private Haushalte, Alttextilien getrennt vom Restmüll zu entsorgen. ​
Auf Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche – also Hersteller, Händler und Importeure – kommt mit den steigenden Anforderungen hinsichtlich Produktverantwortung und Rücknahmesystemen erhebliche Mehrarbeit zu. Auch die Kommunikation mit Endverbrauchern über richtige Entsorgungswege wird an Bedeutung gewinnen. Zudem wird das Thema Textilrecycling in der Produktentwicklung und im Supply Chain Management zunehmend relevant – etwa durch die Integration recycelbarer Materialien oder die Vorbereitung auf zukünftige Recyclingquoten und Rücknahmeverpflichtungen.

 

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie – Die neuen Ziele

Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet. Diese verfolgt das Ziel, den Verbrauch von Primärrohstoffen bis 2045 erheblich zu reduzieren und Stoffkreisläufe zu schließen. Geplant ist:​

  • Den Anteil von Sekundärrohstoffen bis 2030 zu verdoppeln​
  • Die Abfallmenge pro Kopf bis 2045 um 20 % im Vergleich zu 2020 zu senken​

Diese Maßnahmen sollen Unternehmen dazu bewegen, ressourcenschonende Produktionsweisen zu etablieren. ​

Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Am 11. Februar 2025 ist die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und zielt darauf ab, die wachsenden Verpackungsabfallmengen in der EU einzudämmen und den Anstieg bis 2030 durch eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu stoppen. Unternehmen müssen sich nun zügig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, da die Verordnung für alle in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Verpackungen und alle Verpackungsabfälle gilt, unabhängig von der Art der Verpackung oder dem verwendeten Material.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen müssen künftig verstärkt auf die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit ihrer Produkte achten. Weitere relevante Maßnahmen sind:​

  • Die Einführung digitaler Produktpässe, um Materialien und Herkunft transparenter zu machen​
  • Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffe, um die Nutzung von recycelten Materialien zu erhöhen​
  • Eine verstärkte öffentliche Beschaffung nachhaltiger Produkte, die neue Marktchancen eröffnet​

Diese Maßnahmen fordern eine stärkere Umstellung in der Industrie, eröffnen aber auch Potenziale für innovative, nachhaltige Geschäftsmodelle. ​

 

 

Was noch kommt: Neue EU-Vorgaben in der Textilindustrie

Zusätzlich hat die Europäische Union im Rahmen des Green Deals eine Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien entwickelt. Ziel ist es, Textilprodukte langlebiger, reparierbar und recycelbar zu gestalten. Hersteller müssen außerdem erweiterte Verantwortung für ihre Produkte übernehmen, unter anderem durch eine umweltbezogene Gebührenstaffelung.

Diese Gebührenstaffelung bedeutet, dass Hersteller abhängig von der Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte unterschiedlich hohe Abgaben leisten müssen. Produkte, die schwer recycelbar oder besonders ressourcenintensiv sind, werden mit höheren Gebühren belegt, während nachhaltigere, kreislauffähige Produkte niedrigere Abgaben zahlen. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, umweltfreundlichere Materialien und Designs zu fördern und die Belastung durch Textilabfälle zu reduzieren.

​Allerdings muss diese Regelung erst noch auf EU-Ebene beschlossen und anschließend in deutsches Recht überführt werden. Es ist daher wichtig, die weitere Entwicklung genau zu verfolgen, um frühzeitig auf mögliche Anpassungen reagieren zu können.

Wie Unternehmen ihre Maßnahmen weiterentwickeln können

Viele Unternehmen haben bereits erste Schritte unternommen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Jetzt geht es darum, diese Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln und auszubauen:

  • Produktdesign optimieren: Noch stärker auf langlebige, reparierbare und recycelbare Materialien setzen.
  • Lieferketten nachhaltig gestalten: Bestehende Lieferantenprozesse weiter analysieren und sicherstellen, dass Rohstoffe aus nachhaltigen Quellen stammen.
  • Rezyklateinsatz erhöhen: Wo möglich, verstärkt recycelte Materialien in den Produktionskreislauf integrieren.
  • Transparenz schaffen: Digitale Produktpässe und effiziente Rücknahmesysteme etablieren, um Kreislaufkonzepte weiter auszubauen.
  • Zertifizierungen & Fördermöglichkeiten nutzen: Bestehende Nachhaltigkeitszertifikate aktualisieren und gezielt Förderprogramme für nachhaltige Innovationen in Anspruch nehmen.

Unternehmen, die bereits in diesen Bereichen aktiv sind, können sich durch konsequente Weiterentwicklung ihrer Strategien Wettbewerbsvorteile sichern und ihre Position im Markt stärken.

Fazit: Herausforderung und Chance zugleich

Viele Unternehmen haben bereits Schritte unternommen, um ihre Prozesse nachhaltiger zu gestalten – sei es durch den Einsatz recycelter Materialien, nachhaltigere Lieferketten oder innovative Produktdesigns. Wer sich frühzeitig mit der Kreislaufwirtschaft beschäftigt hat, kann jetzt von regulatorischen Erleichterungen und Wettbewerbsvorteilen profitieren. Für alle, die noch nicht so weit sind, bietet sich jetzt die Gelegenheit, die Weichen richtig zu stellen. Die neuen Anforderungen sind nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance, nachhaltige Innovationen voranzutreiben, neue Märkte zu erschließen und langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Haben Sie Fragen, wie Sie Ihr Unternehmen auf einen nachhaltigen Kurs bringen können? Kontaktieren Sie unseren Experten Christian Jung.


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