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Nachhaltigkeit

Was der Green Deal der EU und besonders EUDR für Unternehmen bedeuten

Der Green Deal der Europäischen Union ist ein umfassender Aktionsplan, der darauf abzielt, bis 2050 Klimaneutralität in den Mitgliedsstaaten zu erreichen. Dieser Plan beinhaltet Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen, zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz.

Plattling, den 04. Juli 2024

Er umfasst auch Initiativen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Renaturierung von Ökosystemen und zur Verringerung der Umweltverschmutzung. Der Green Deal soll nicht nur den Umweltschutz stärken, sondern auch das wirtschaftliche Wachstum durch grüne Technologien und nachhaltige Investitionen vorantreiben. Dieser Plan ist zentral für die EU-Politik und strebt eine nachhaltige, inklusive Wirtschaftsweise an.

EUDR – Was ist das?

Die EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) ist eine regulatorische Maßnahme der Europäischen Union, die darauf abzielt, Entwaldung und Waldschädigung durch den Handel zu bekämpfen. Sie verlangt von Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt einführen, zu beweisen, dass ihre Lieferketten keine Entwaldung verursachen. Dazu müssen die Unternehmen ihre Lieferketten transparent machen und sicherstellen, dass ihre Produkte legal und entwaldungsfrei produziert werden. Diese Verordnung ist Teil des EU Green Deals und soll ab Juni 2026 vollständig implementiert sein.

Wer ist betroffen?

Im Fokus stehen umfangreiche Sorgfaltspflichten (u. a. Nachweis von Herkunftsflächen, Sicherstellung der Entwaldungsfreiheit und die Einhaltung lokaler Gesetze). Dies bedeutet für Unternehmen, dass sie die Lieferketten für bestimmte Produktgruppen genau überprüfen müssen. Im vorläufigen Fokus der EUDR stehen dabei Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz sowie eine Vielzahl an daraus hergestellten Folgeprodukten. Unter die Anforderungen fallen beispielsweise Lederwaren, Reifen, Dichtungen, Schokolade, Röstkaffee, Glycerin, Sojaöl, Sperrholz, Möbel und diverse Papier- und Printprodukte. 

Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Händler haben bis 30.12.2025 Zeit, ihre globalen Wertschöpfungsketten zu prüfen und die von der EUDR geforderten Sorgfaltspflichten umzusetzen. Für KMU-Marktteilnehmer gilt dies ab 30.06.2026. Diese Daten beruhen auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission von Oktober diesen Jahres und erfordern noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Automatisierte Lösungen in SAP mit T.CON

Die EUDR erfordert technische und organisatorische Lösungen für die Rückverfolgbarkeit und Transparenz in Lieferketten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, eine umfassende Datenintegration und -analyse zu implementieren, um die Herkunft und Nachhaltigkeit ihrer Produkte nachzuweisen.
Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam Lösungen zur Umsetzung der EUDR zu erarbeiten und die Möglichkeiten in Ihrem SAP-System zu diskutieren.

Sie wollen mehr Informationen? Kontaktieren Sie unseren Experten Michael Summer und tauschen Sie sich zu diesem Thema und zu anderen Themen wie die CSRD-Berichtspflicht und EU-Taxonomie-Verordnung aus. Unsere englischsprachige Webinaraufzeichnung „The challenge of sustainability – digitalization as a way out” vermittelt einen guten Überblick über Gesetze und passende Softwarelösungen.

Auf unserer Homepage finden Sie zum Beispiel den T.CON-CSR-Bericht und weitere Nachhaltigkeitsthemen.


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